top of page

Schul- und Hausordnung

Unser Leitbild „Schau hin – mach mit!“

Leistungswille und Leistungsbereitschaft sind die Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten.

 

Die Schul- und Hausordnung soll uns allen helfen, dass gemeinsam ein gutes Lernen und Arbeiten möglich ist.

Damit dies gut funktioniert, ist folgendes Verhalten von sehr großer Wichtigkeit:

  • Ich gehe freundlich und höflich mit allen Menschen um.

  • Ich höre zu.

  • Ich laufe achtsam durch das Schulhaus und renne nicht.

  • Ich spreche die Giraffensprache.

  • Ich störe niemanden beim Lernen und Unterrichten.

  • Ich achte auf meine Sachen und die der anderen.

  • Ich übernehme Verantwortung und halte mich an unsere Regeln.

 

Schulalltag

Alle Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an außerunterrichtlichen Veranstaltungen verpflichtet. (§ 72 ff Schulgesetz). Für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich sind die Eltern.

Der Einlass der Schülerinnen und Schüler ist:

  • zur 1. Stunde um 7.48 Uhr

  • zur 2. Stunde um 8.48 Uhr

Die Kinder werden morgens 10 Minuten vor Unterichtsbeginn beaufsichtigt. danach werden sie ins Schulhaus eingelassen.

Kinder, die in die Kernzeit gehen, laufen vor und nach dem Unterricht direkt dorthin.

Kinder, die in die Hausaufgabenbetreuung, Sprachförderung, usw. gehen, kommen pünktlich und verlassen am Ende ebenfalls zügig das Schulgebäude.

Nach Unterrichtsende verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig das Schulgelände.

 

Betreten des Schulgeländes und Gebäudes

Es ist Kindern und Erwachsenen gestattet, wenn der Grund im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb steht.

Es ist Vereinsmitgliedern gestattet, deren Räume im Schulgebäude liegen.

Es ist Kindern gestattet, die zu den genehmigten Öffnungszeiten den Spielplatz besuchen möchten.

Zum Bringen und Abholen werden Schülerinnen und Schüler an der Schuleingangstür verabschiedet bzw. abgeholt.

Schulfremde Personen und Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden.

 

Fahrzeuge

Fahrräder und Roller müssen auf den Schulhof geschoben werden und ordentlich an den vorgesehenen Plätzen abgestellt und angeschlossen werden.

Das Fahren damit auf dem Schulhof ist verboten!  

Heelys, Inliner, Skateboards, usw. bleiben außerhalb des Schulgebäudes und dürfen in der Pause nicht benutzt werden.

 

Schulhaus

Im Schulhaus und auf dem Schulhof besteht Rauchverbot.

Die Toiletten sind sauber zu halten (siehe Toilettenordnung).

Jacken, Taschen usw. werden immer an der Garderobe aufgehängt.

Das Rutschen über das Treppengeländer ist gefährlich und deshalb verboten!

 

Pausen

Zu Beginn der Pause gehen alle Kinder zügig auf den Pausenhof und halten sich nicht im Schulgebäude auf.

Die Toilette ist kein Spielbereich.

Die Rasenfläche und der Spielplatz werden bei schlechtem Wetter nicht geöffnet.

Spielgeräte aus dem Spielehäuschen werden nach dem ersten Klingeln zurückgebracht und aufgeräumt.

Die kleine Pause vor der 2. Stunde dient den Lehkräften zum Wechslen nach der Pausenaufsicht.

 

Entschuldigungen

Im Falle einer Krankheit oder eines anderen Schulversäumnisses ist es wichtig, die Schule bis zur großen Pause zu informieren. Dies kann per Telefon, per Mail oder schriftlich erfolgen.

Ist die Entschuldigung telefonisch oder per Mail erfolgt, ist immer auch schriftlich eine Entschuldigung mit Begründung spätestens am 3. Tag vorzulegen.

Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Befreiung vom Unterricht

Eine Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht wird nur in besonderen Ausnahmefällen mit genauer Angabe des Grundes gewährt und sollte frühzeitig gestellt werden.

  • Für 1 Stunde schriftlich an die betreffende Lehrkraft

  • Für 1 Tag schriftlich an die Klassenleitung

  • Für längere Zeit schriftlich an die Schulleitung

 

Lehr- und Lernmittel

Die von der Schule entliehenen Bücher sind alle schonend zu behandeln.

Möbel, Einrichtungen, Geräte und Räume sind ebenfalls schonend zu behandeln.

Beschädigungen jeglicher Art oder der Verlust von Büchern können zu Schadensersatzforderungen führen.

 

Spezielle Regeln

Die Benutzung von elektronischen Unterhaltungsgeräten und Handys bei Schülern ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Geräte eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben.

Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Das Schneeballwerfen ist gefährlich und nicht erlaubt.

Fundsachen werden über das Jahr im Eingangsbereich der Schule gesammelt. Was am Ende eines Schuljahres übrig ist, wird einem wohltätigem Zweck zugeführt. Die Familie werden vorher darüber informiert.

Die Mitnahme von Gegenständen (z.B. Messern, Waffenimitationen, …) ist verboten.

Plakate oder Schriften dürfen ohne Genehmigung durch die Schulleitung nicht verteilt und angebracht werden.

Das Mitbringen von Tieren ist nur im unterrichtlichen Zusammenhang erlaubt.

 

Der Hausmeister hat Anweisungsbefugnis.

Die Schulleitung hat Hausrecht.                         Pleidelsheim, den 26.5.2021

bottom of page